Die Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife unterliegt, anders als das Abitur, noch mehr dem föderalistischen Bildungssystem innerhalb der Bundesrepublik. Das bedeutet, dass wer in Baden Württemberg die Fachhochschulreife bestanden hat, hat auch nur in diesem Bundesland den vollständigen Anspruch auf einen Studienplatz. Bei Bedarf nehmen auch andere Bundesländer Studenten aus BW auf. Darauf besteht allerdings kein Rechtsanspruch.

Wiederum gibt es in BW an den Fachhochschulen nahezu alle Fachbereiche, meist sogar eine Auswahl an mehreren Fachhochschulen.

Die Fachhochschulreife findet für unsere Schüler in Zusammenarbeit mit den Freiburger Waldorfschule statt. 

Die Prüfung hat einen schulischen Teil und einen berufsbezogenen Teil. Nur wer beide Teile bestanden hat, kann (nach der vorgeschriebenen „beruflichen Tätigkeit von 12 Monaten“) sofort an einer Fachhochschule studieren.

Die zwölfmonatige praktische berufliche Tätigkeit kann so aufgeteilt werden, dass die letzten drei Monate nicht vor, sondern während des Studiums abgeleistet werden (z.B. in den Semesterferien). Die Auswahl der Firma oder der Einrichtung, in der diese „praktische Tätigkeit“ stattfindet, ist dem künftigen Studenten nicht völlig freigestellt. Die Prüfungsordnung (bzw. das Oberschulamt) verlangt, dass eine Beziehung zwischen der Art der praktischen Tätigkeit und einem praktischen oder künstlerischen Fach besteht, das an der Waldorfschule unterrichtet wurde. Es sollen also Fähigkeiten erweitert und vertieft werden, die bereits in der Schule erworben wurden. In Zweifelsfällen entscheidet das Oberschulamt.

Wer nur den schulischen Teil der Prüfung bestanden hat, muss statt der „beruflichen Tätigkeit“ (s.o.) vor dem Studium eine regelrechte Berufsausbildung durchlaufen, gleichgültig in welchem Beruf (handwerklich, kaufmännisch oder pflegerisch, o.a.). Der Beruf muss aber in Deutschland anerkannt sein, selbstverständlich muss die Berufsschule in der Ausbildungszeit besucht werden.

Eine solche Ausbildung dauert mindestens 2,5 Jahre – in der Regel länger. Es lohnt sich also den „berufsbezogenen Teil“ der Prüfung zu bestehen! Allerdings sind hierfür ab Klasse 9 eine bestimmte Zahl von Werkstatt-Unterrichtsstunden (1300 Stunden) die Vorbedingung.

Der berufsbezogene Teil der Prüfung bezieht sich auf das praktische Fach „Schreinern“ und besteht aus drei Prüfungsteilen:

  • einer Facharbeit (die Facharbeit wird in den Osterferien in einer Intensivwoche hergestellt)
  • der praktischen Werkstatt-Prüfung und
  • einer Präsentation über ein selbst gewähltes Thema aus dem Bereich der Fachtheorie.

Da ein Kurs von 24-26 Schülern im Fach Schreinern nicht untergebracht werden kann, sind jedes Jahr - unabhängig davon, ob der Fachhochschulreife-Kurs in der FWS Wiehre oder in der FWS FR St. Georgen stattfindet - im fachpraktischen Teil sowohl Schreinern (FWS FR Wiehre) als auch Metallverarbeitung (FWS FR St. Georgen) angeboten.

Der schulische Teil der Prüfung besteht aus sieben Fächern, die alle für das Bestehen maßgeblich sind. Der gesamte Stoff kann dem Waldorflehrplan entnommen werden. Somit ist die Prüfung zur Fachhochschulreife (FHR) die „waldorfgemäßeste“. Nur vier dieser Fächer, die bei uns in der 13.Klasse unterrichtet werden, sind Teil der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung: DeutschMathematikEnglisch und Biologie. Die restlichen drei Fächer werden aus den Jahresleistungen der zwölften Klasse in das Prüfungszeugnis übernommen.

Vorsicht: Hier gilt als Bewertungsmaßstab das Niveau eines Gymnasiums (12. Klasse) Es ist leider nicht möglich, die Leistungen in diesen drei Fächern nach der zwölften Klasse noch aufzubessern; es gilt nur das, was in den jeweiligen Hauptunterrichtsepochen der Klasse 12 (gegebenenfalls auch in den Fachstunden, z.B. in Musik ) geleistet bzw. nicht geleistet wurde. 

Um welche drei Fächer handelt es sich? Geschichte muss dabei sein, mindestens eine weitere Naturwissenschaft (Physik oder Chemie) und als drittes Fach kann Musik, Bildende Kunst (Architektur), Religionslehre oder Sportgewählt werden.

Die Prüfungstermine für die Fachhochschulreifeprüfung liegen immer im Frühjahr (um die Osterzeit) des 13.Schuljahres.

 

(Text "Fachhochschulreife" teilweise von der Webseite der FWS FR-Wiehre, mit freundlicher Genehmigung,  entnommen)