Hauptschulabschluss

Der Hauptschulabschluss erfolgt durch die Feststellung der Gleichwertigkeit eines Zeugnisses einer Freien Waldorfschule mit dem Hauptschulabschluss

Schülerinnen und Schüler staatlich anerkannter Freier Waldorfschulen können nach Abschluss der Klassen 9 bis 12 einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss erhalten. Zuständig für die Feststellung der Gleichwertigkeit ist das Staatliche Schulamt, in dessen Bezirk die Freie Waldorfschule liegt. 

Die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt auf Antrag der Freien Waldorfschule. Die Gleichwertigkeit wird anerkannt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Schüler muss die Pflicht zum Besuch der Grundschule und einer auf ihr aufbauenden Schule erfüllt haben. 
  • Der Schüler müsste auf Grund des Zeugnisses nach der Versetzungsordnung der Hauptschulen versetzt werden können. Maßgebend sind dabei die Leistungen in den Fächern Deutsch, Geschichte, Geographie/Sozialkunde, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Werken, die beste Leistung aus den Fächern Englisch oder Französisch sowie die beste Leistung aus den Fächern Sport, Musik und Bildhaftes Gestalten. 
  • Falls die Gleichwertigkeit auf Grund der vorgelegten Unterlagen nicht hinreichend begründet erscheint, kann die Vorlage von weiteren schriftlichen Arbeiten (Epochenheft, schriftliche Arbeiten während des Schuljahres) verlangt werden. Verbleiben auch dann noch Zweifel an der Gleichwertigkeit, kann sich das Staatliche Schulamt oder eine von Waldorfschulen – gleichwertiger Schulabschluss und eine von ihm beauftragte Lehrkraft ein Bild von dem Leistungsstand des betreffenden Schülers in einem Kolloquium verschaffen; die Anwesenheit einer Lehrkraft der Waldorfschule ist dabei möglich.
  • Die Gleichwertigkeit ist auf dem Zeugnis wie folgt zu bescheinigen: „Dieses Zeugnis ist dem Hauptschulabschluss gleichwertig.“

 

Dieser Vermerk ist mit dem Dienstsiegel des Staatlichen Schulamtes und der Unterschrift der zuständigen Schulrätin oder des zuständigen Schulrates zu versehen.