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 Badische Zeitung vom Samstag, 6. September 2008 

Einschulung verboten Abo

Das Schulgesetz sieht eine integrative Waldorfschule nicht vor / Eltern kämpfen für ihre Kinder

Von unserem Mitarbeiter Markus Zimmermann-Dürkop

EMMENDINGEN. Vier Eltern aus der Region Freiburg wollen sich ihr Recht auf freie Schulwahl nicht nehmen lassen. Ihre behinderten Kinder sollen die integrative Waldorfschule Emmendingen besuchen, für die es 13 Jahre lang eine vorläufige Genehmigung gab. Zu Beginn der Ferien ist diese für die erste von zwölf Klassen nicht mehr erteilt worden. Den Eltern wurde deshalb untersagt, ihre Kinder dort anzumelden. Damit wollen sie sich nicht abfinden.

Hendrik, Balthasar, Chiara und Nelson sollen gemeinsam mit Kindern die Schulbank drücken, die keine Behinderung haben. Das steht für ihre Eltern schon lange fest. "Für uns war bei Balthasars Geburt klar, dass er mit seinem älteren Bruder zur Schule gehen soll" , erklärt Peter Fischer. Auch für Hendriks Mutter Anne Seidler kommt eine andere Schule so wenig in Frage wie die Bildung einer Klasse außerhalb der Schule oder eine Kooperation mit der Schule für Geistigbehinderte.

"Mit der Mitteilung vor den Ferien haben Kultusministerium und Schulamt uns vor eine Wand gestellt" , schildert Peter Fischer die Enttäuschung. Zumal vom Regierungspräsidium zuvor nie angekündigt worden sei, dass der integrativen Schule die vorläufige Genehmigung entzogen werden könnte. Eine Familie hatte erst am 7. Juli die Bewilligung zum Schulbesuch in Emmendingen erhalten. "Das Schulamt hatte dies aus Sicht des Kindes als optimal gewürdigt" , sagt Diana Schiekofer. Wenig später erklärte ihr dasselbe Amt, als Mutter eines behinderten Kindes habe sie keine freie Schulwahl.

Rechtsanwalt sieht

einen Präzedenzfall

Die integrative Waldorfschule kämpft bereits seit Jahren um die endgültige Anerkennung — trotz ihrer erfolgreichen Arbeit mit behinderten Schülern. Da das Schulgesetz eine solche Schulart nicht vorsieht, will das Kultusministerium nur das Modell von zwei Schulen unter einem Dach — eine freie Waldorfschule und eine private Sonderschule — zulassen. "Bei einer so kleinen Schule ist das ein Witz" , findet der Stuttgarter Anwalt Michael Quaas, der die Schule im Streit mit dem Land um die Anerkennung Land vertritt. Er sieht einen Präzedenzfall. Die Grundrechte auf Nichtdiskriminierung und Privatschulfreiheit sieht er als Rechtsgrundlage, dass die integrative Schule eine dauerhafte Genehmigung erhalten müsse.

Das Modell des Schulverbundes ist auch für die Schulleitung nicht akzeptabel. "Die Schule ist von Beginn an konzeptionell auf durchgängige Beschulung in integrativen Klassen angelegt" , sagt Geschäftsführer Michael Löser. An eine Regel-Waldorfschule sei nie gedacht worden. Ginge man auf den Vorschlag des Ministeriums ein, könnte dies auch finanzielle Auswirkungen haben: Die Landratsämter hätten signalisiert, die Fahrtkosten und die Integrationshilfen zu streichen.

Die Eltern fühlen sich instrumentalisiert: "Über uns wird der Schule die Pistole auf die Brust gesetzt, sich für das Modell von zwei Schulen unter einem Dach zu entscheiden" , glaubt Fischer. Um den vier Kindern dennoch den Schulbesuch zu ermöglichen, habe die Waldorfschule speziell für sie eine Genehmigung als Sonderschule beantragt. "Dies ausdrücklich ohne präjudizierende Wirkung für das weitere Verfahren" , so Anwalt Quaas.

Auf die Rechtsentscheidung wartet auch das Regierungspräsidium. Offen sei nur, wie von Amts wegen reagiert werde, wenn die Eltern trotz Verbots ihre Kinder nicht in der Sonderschule, sondern in der Waldorfschule anmelden.



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