zurück Druckansicht versenden Lassen Sie sich diesen Artikel vorlesen!vorlesen

 Badische Zeitung vom Mittwoch, 13. August 2008 

Aus für das integrative Modell Abo

Das Kultusministerium hat den Antrag der Waldorfschule abgelehnt, Schüler mit Behinderungen weiter aufzunehmen

Von unserem Mitarbeiter Markus Zimmermann-Dürkop

EMMENDINGEN. Am Montag erhielt die integrative Waldorfschule Post vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport aus Stuttgart. Inhalt des Briefs: Der schriftliche Ablehnungsbescheid des Antrags auf endgültige Anerkennung als integrative Schule. "Es gibt im Schulgesetz des Landes  keine integrative Schule und Ersatzschulen wie die Waldorfschule können nur für Schulformen genehmigt werden, die das Gesetz vorsieht" , fasst Geschäftsführer Michael Löser die Begründung zusammen.

 

  Betroffen von der Ablehnung sind in erster Linie die vier Schüler mit Behinderung, die zum neuen Schuljahr eingeschult werden sollten. "Die Neuaufnahme von Schülern mit Behinderung darf nicht erfolgen" , erklärt Löser. Derweil die Genehmigung der bisherigen Klassen als integratives Schulentwicklungsprojekt (ISEP) um ein Jahr verlängert worden sei. Die 39 behinderten Schüler der Klassen zwei bis 12, die schon mindestens ein Jahr die Schule besuchen sowie die entsprechenden Lehrer auf die Straße zu setzen, habe sich das Ministerium wohl nicht getraut, meint Silke Engesser, die für die Öffentlichkeitsarbeit der Schule verantwortlich ist. Für Löser ist aber auch die Initiative der Landtagsabgeordneten Marianne Wonnay, Marcel Schwehr und Dieter Ehret, die sich für den Bestand der Schule eingesetzt hätten, Grund für die Verlängerung.

Für die Eltern sei die Entscheidung ein Schlag ins Gesicht, so Silke Engesser. Sie hätten sich seit Jahren Gedanken gemacht, wie ihre Kinder mit Behinderung integrativ beschult werden könne und seien teils bewusst wegen dem einmaligen Schulangebot in Emmendingen in die Nähe gezogen. Nun sei ihnen für ihre Kinder der Besuch der Wunschschule untersagt worden. "Ein Elternteil hatte sogar schon die Zusage der unteren Schulbehörde, die nun sehr wahrscheinlich zurückgezogen wird, was telefonisch angekündigt wurde" , erklärt Löser.

Den Eltern bleibe nun nur die Wahl zwischen der Anmeldung ihrer Kinder an einer staatlichen Sonderschule oder dem Antrag auf einstweilige Anordnung auf Einschulung an der integrativen Waldorfschule. "Ein Elternpaar hat den Antrag beim Verwaltungsgericht Freiburg schon gestellt" , bestätigte Löser im Gespräch mit der BZ.

"Die Schule selbst wird Klage beim Verwaltungsgerichtshof einreichen" , erklärt Silke Engesser. Denn das Konzept der Verbundschule, wie es vom Kultusministerium vorgeschlagen und als Möglichkeit im Ablehnungsbescheid nochmals ausdrücklich benannt wird, sei nicht nur finanziell nicht tragbar, sondern widerspreche auch ideell dem Konzept der integrativen Schule. Eine Waldorf-Regelschule und eine private Sonderschule unter einem Dach seien eben doch zwei Schulen. "Es ist dann nicht eine Schule, von der man spricht, die man denkt und die wirklich eine ist" , so Silke Engesser. An eine bloße Regel-Waldorfschule sei von Anfang an nie gedacht worden und die gesamte Schule sei konzipiert auf die durchgängige Beschulung in integrativen Klassen, so Silke Engesser. Für sie ist es enttäuschend, dass Baden-Württemberg eine Insel ohne integrative Schulen inmitten von Bildungslandschaften bleiben will, die diese Schulform längst als positiv anerkannt haben. Der Hinweis auf  integrativen Außenklassen, die es ja gebe, habe Alibifunktion und werde der Idee der integrativen Schule nicht gerecht.

Regierungspräsidium bewertet die

integrative Arbeit überaus positiv

Die Ablehnung der Anerkennung sei umso enttäuschender, weil das Regierungspräsidium die Arbeit an der einzigen deutschen Schule, die über 12 Jahrgänge integrative Klassen anbietet, evaluiert habe und dabei zu einer positiven Beurteilung der Arbeit gekommen sei. In der Diskussion seien bisher auch nie Zweifel an der Qualität der Schule geäußert worden. Wenn jetzt in der Ablehnung einzelne Kritikpunkte benannt würden, wird dies von der Schule als Versuch verstanden, die Ablehnung allein aus dem Grund, weil es den Schultyp im Gesetz nicht gibt, noch anders zu untermauern.

Für Löser ist die Entscheidung des Ministeriums umso unverständlicher, weil von den Landkreisen signalisiert worden sei, bei der Anerkennung als integrierte Schule die Bustransporte und die Assistenzdienste im Rahmen der Eingliederungshilfe (Stellen des Freiwilligen Sozialen Jahres) weiter zu finanzieren. Beim Modell Verbundsschule, das vom Kultusministerium  angestrebt wird, würden diese Zahlungen ausbleiben. "Das sind bis zu 300 000 Euro jährlich" , so Löser.

Anzeige

schliessen Druckansicht versenden oben