Regelungen für die Notbetreuung

Ab dem 27. April können Schülerinnen und Schüler einschließlich der Klassenstufe 7 aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass

  • Sie als Eltern oder alleinerziehendem Elternteil in einem der systemrelevanten Berufe beschäftigt sind und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben

oder

  • einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und Sie für ihren Arbeitgeber als unabkömmlich gelten

oder

  • Sie als Selbständige*r darauf angewiesen sind, eine Betreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen zu können

Entsprechende Anträge richten Sie bitte an:  schulfuehrung@remove-this.waldorfschule-emmendingen.de

 

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